Mitteilung der Vorstandschaft

Liebe Mitglieder.

Ab dem neuen Jahr 2020 wird unsere Beitragsordnung geändert. Es betrifft die Familienmitgliedschaft.

In der geänderten Ordnung können

Eheleute/eheähnliche Gemeinschaften/eingetragene Lebenspartnerschaften

(Familien Beitrag wird gewährt, wenn mindestens 2 Personen Mitglied sind, wovon eine Person volljährig sein muss)

die Familienmitgliedschaft beantragen.

Die Umstellung (Familie) ab 2020 erfolgt nur auf Antrag der Mitglieder.

Der Vorstand